Qualitätsaudits an österreichischen Hochschulen
Seit 2013 ist die ZEvA berechtigt, Qualitätsaudits an Fachhochschulen und öffentlichen Universitäten in Österreich durchzuführen. Das Audit umfasst eine eingehende Prüfung des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule. Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, zertifiziert die ZEvA das Qualitätssicherungssystem der Hochschule für die Dauer von sieben Jahren. Ausgangspunkt für die Audits sind die gesetzlichen Vorgaben in Österreich, die auch die Prüfbereiche festlegen (insbesondere §§ 19 und 22 des Hochschul- Qualitätssicherungsgesetzes).
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden:
Link zum Leitfaden
Das Österreichische Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007384
Verfahrensablauf
Die folgende Grafik zeigt einen beispielhaften Verfahrensverlauf. Der zeitliche Ablauf kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann an die Bedürfnisse der Hochschule und des Verfahrens angepasst werden.

Beschwerden und Einsprüche
Zur Möglichkeit, Beschwerde oder einen Widerspruch gegen eine formale Entscheidung einzulegen, siehe hier.
Qualitätsaudits mit der ZEvA
Wenn Sie ein Angebot erhalten möchten für ein Auditverfahren, wenden Sie sich bitte an die Leitung Internationales.

Ich stehe Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung!
Anja Grube
Leitung Systemakkreditierung und Internationales