Die Programmakkreditierung in Deutschland
Die ZEvA führt seit 1998 Verfahren der Programmakkreditierungen in Deutschland durch und ist seit 2000 durch den Akkreditierungsrat zugelassen. Seit 2018 ist die ZEvA für Verfahren, die unter den Akkreditierungsstaatsvertrag der Länder fallen, zuständig für Begutachtungen, auf deren Basis der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung entscheidet. Zudem akkreditiert die ZEvA auch Studiengänge außerhalb des Bachelor/Master-Systems (Z.B. Promotion, Diplom).
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden:
Leistungen durch die ZEvA
Der Akkreditierungsrat akkreditiert Bachelor- und Masterstudiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen sowie Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien. Die ZEvA führt hierzu die Begutachtung durch und erstellt einen Akkreditierungsbericht, der dem Akkreditierungsrat als Grundlage für seine Entscheidung dient.
Bündelakkreditierungen ermöglichen es einer Hochschule oder einer größeren Fakultät, Ihre Studiengänge mit verringertem Aufwand in relativ kurzer Zeit zu akkreditieren. Dabei werden fachlich affine Studiengänge zu einem Bündel zusammengeführt und gemeinsam begutachtet.
Bei der Modellbegutachtung (auch Systembewertung oder Modellevaluation) werden in einem gesonderten Begutachtungsverfahren Sachverhalte bewertet, die sich auf mehrere Studiengänge einer Hochschule beziehen, beispielsweise lehrerbildende Studiengangsmodelle, besondere didaktische Modelle oder Studiengänge mit hohem Verflechtungsgrad innerhalb einer Fakultät.
Außerhalb der Zuständigkeit des Akkreditierungsrats bietet die ZEvA insbesondere in Niedersachsen auch die Akkreditierung von Promotions- oder Diplomstudiengängen an. Der Ablauf folgt dabei demselben Verfahren wie die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, daher können sie auch gemeinsam mit diesen in einem Bündel begutachtet werden. Die Entscheidung erfolgt in diesem Fall durch die ZEvA-Kommission.
Gemeinsam von einer deutschen mit einer oder mehrerer Hochschule(n) im europäischen Ausland angebotene Programme, die mit einem Joint Degree abschließen, können direkt von der ZEvA nach dem European Approach akkreditiert werden. Diese Entscheidung kann dann sowohl vom Akkreditierungsrat als auch in den Partnerländern anerkannt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Verfahrensablauf
Die folgende Grafik zeigt einen idealtypischen Verfahrensverlauf. Der zeitliche Ablauf kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann an die Bedürfnisse der Hochschule und des Verfahrens angepasst werden. Zu beachten: die Bearbeitungszeiten beim Akkreditierungsrat unterliegen nicht dem Einfluss der Agentur und sollten dort erfragt werden.
Qualitätsverbesserung
Die ZEvA bietet Hochschulen verschiedene Möglichkeiten an, im laufenden Verfahren noch Verbesserungen an ihrem Studiengang und Selbstbericht vorzunehmen. Dadurch können ggf. Auflagen bei der Antragstellung beim Akkreditierungsrat vermieden werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Beschwerden und Einsprüche
Zur Möglichkeit, Beschwerde oder einen Einspruch gegen eine formale Entscheidung einzulegen, siehe hier.
Programmakkreditierung mit der ZEvA
Wenn Sie ein Angebot erhalten möchten für ein Programmakkreditierungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Leitung Programmakkreditierung. Musterdokumente für ihren Selbstbericht finden Sie hier:
Ich stehe Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung!
Dr. Dagmar Ridder
Leitung Programmakkreditierung und Zertifizierung