Ständige Evaluierungs­kommission


Die Ständige Evaluierungskommission steuert die Verfahren der Evaluation im Land Niedersachsen und ihre Verfahrensgrundsätze. Sie verabschiedet die Arbeitsplanung der Evaluation und beschließt die Evaluationsberichte mit den darin enthaltenen Empfehlungen. Zudem entscheidet sie nach Votum der Revisionskommission über Einsprüche und Beschwerden in Evaluationsverfahren. Die SEK wird vom Stiftungsrat eingesetzt, studentische Mitglieder für zwei, alle anderen für drei Jahre. 

Die Kommission besteht aus 10 Personen:  

Kommissionsmitglieder 

Eine Umorganisation der Kommissionsstruktur ist in Planung. Die Namen der Kommissionsmitglieder werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

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