Ständige Evaluierungskommission
Die Ständige Evaluierungskommission steuert die Verfahren der Evaluation im Land Niedersachsen und ihre Verfahrensgrundsätze. Sie verabschiedet die Arbeitsplanung der Evaluation und beschließt die Evaluationsberichte mit den darin enthaltenen Empfehlungen. Zudem entscheidet sie nach Votum der Revisionskommission über Einsprüche und Beschwerden in Evaluationsverfahren. Die SEK wird vom Stiftungsrat eingesetzt, studentische Mitglieder für zwei, alle anderen für drei Jahre.
Die Kommission besteht aus 10 Personen:
- Die Wissenschaftliche Leitung der ZEvA als Vorsitz
- der oder die Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen oder eine Stellvertretung,
- je zwei amtierende oder frühere Mitglieder der Hochschulleitung einer Universität oder gleichgestellten Hochschule und einer Fachhochschule,
- eine Persönlichkeit, die über Erfahrungen in der Evaluation im nationalen oder internationalen Bereich verfügt,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des für die Hochschulen des Landes Niedersachsen zuständigen Ministeriums,
- je eine studentische Vertretung einer Universität oder gleichgestellten Hochschule und einer Fachhochschule.
Kommissionsmitglieder
Eine Umorganisation der Kommissionsstruktur ist in Planung. Die Namen der Kommissionsmitglieder werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.