Internationale Institutionelle Akkreditierung
WAS ist institutionelle Akkreditierung? - Gegenstand und Zielsetzung der Begutachtung
Das Verfahren der ZEvA zur institutionellen Akkreditierung legt den Fokus auf das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre.
Die Gutachter*innen beurteilen, ob die internen Prozesse und Verfahren einer Hochschule geeignet sind, qualitativ hochwertige Studiengänge und ein Lernumfeld zu gewährleisten, das den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) entspricht.
Die Bewertung konzentriert sich insbesondere auf
- die Qualitätsziele für Lehre und Lernen, die die Hochschule im Einklang mit ihrem allgemeinen Auftrag und ihrer Strategie festgelegt hat,
- die an der Hochschule etablierten Verfahren zur Erreichung dieser Zielsetzungen,
- die Aktivitäten und Ressourcen, die zur Zielerreichung eingesetzt werden,
- die Nachweise der Zielerreichung und
- die an der Hochschule etablierten Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre.
WARUM institutionelle Akkreditierung? - Ziele und Mehrwert
Durch eine internationale Akkreditierung können Sie
- Ihr internationales Profil schärfen: mehr internationale Studierende anziehen und die Mobilität Ihrer Studierenden und Mitarbeiter fördern,
- das Vertrauen in Ihre Hochschule und ihre Programme stärken,
- wertvolle Anregungen und Empfehlungen von internationalen Qualitätsmanagement-Expert*innen erhalten,
- Ihre institutionelle Qualitätskultur verbessern und
- die Gelegenheit zur kritischen Selbstreflexion und zur weiteren Verbesserung Ihres internen Qualitätsmanagementsystems nutzen.
WIE funktioniert die institutionelle Akkreditierung? - Gestaltung des Verfahrens
Das Akkreditierungsverfahren orientiert sich an den Grundprinzipien der ESG:
- Peer-Reviews: Das System Ihrer Hochschule wird von einem internationalen Gremium qualifizierter und erfahrener Expert*innen aus dem hochschulischen und außerhochschulischen Bereich begutachtet. Jedem Gremium gehört außerdem mindestens ein*e Vertreter*in der Studierenden an;
- Zweistufige Begutachtung mit einem schriftlichen Selbstbericht der Hochschule und einem zwei- bis dreitägigen Besuch der Expert*innen auf dem Hochschulcampus;
- Akkreditierungsentscheidung durch eine unabhängige Kommission (ZEvA-Kommission);
- Akkreditierungsdauer von sechs Jahren. Die Hochschule erhält eine Akkreditierungsurkunde und darf das ZEvA-Gütesiegel zu Marketingzwecken verwenden.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden:
Verfahrensablauf
Die folgende Grafik zeigt einen beispielhaften Verfahrensverlauf. Der zeitliche Ablauf kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann an die Bedürfnisse der Hochschule und des Verfahrens angepasst werden.
Beschwerden und Einsprüche
Zur Möglichkeit, Beschwerde oder einen Widerspruch gegen eine formale Entscheidung einzulegen, siehe hier.
Institutionelle Akkreditierung mit der ZEvA
Wenn Sie ein Angebot erhalten möchten für ein Institutionelles Akkreditierungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Leitung Internationales.

Ich stehe Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung!
Henning Schäfer
Geschäftsführer und Leitung Internationales
