Die Systemakkreditierung in Deutschland
In der Systemakkreditierung wird der Blick nicht auf einzelne Studiengänge gerichtet, sondern auf das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem. Dieses System sollte nachweislich gewährleisten, dass die Qualität der Studiengänge (mindestens) den Ansprüchen einer Programmakkreditierung genügt. Bei erfolgreicher Systemakkreditierung erhält die Hochschule ein Selbstakkreditierungsrecht, kann also das Siegel des Akkreditierungsrates eigenständig an ihre Studiengänge verleihen.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden:
Leistungen durch die ZEvA
Staatliche und staatlich anerkannte Universitäten und Fachhochschulen können beim Akkreditierungsrat eine Systemakkreditierung beantragen. Die ZEvA führt hierzu die Begutachtung durch und erstellt einen Akkreditierungsbericht, der dem Akkreditierungsrat als Grundlage für seine Entscheidung dient.
Die Systemakkreditierung kann auch nur für eine Teileinheit einer Hochschule beantragt werden, falls die Systemakkreditierung der gesamten Hochschule noch nicht sinnvoll erscheint. Dies kann z.B. eine einzelne Fakultät sein, die über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügt oder bereits in ein hochschulweites Qualitätsmanagementsystem eingebunden ist.
In Ausnahmefällen kann auch ein Konsortium aus mehreren Hochschulen ein gemeinsames Systemakkreditierungsverfahren durchlaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle beteiligten Hochschulen auf Ebene des QM-Systems kooperieren, also gemeinsame QM-Prozesse und -Verfahren entwickeln und implementieren, welche Gegenstand der Begutachtung sind.
Die ZEvA bietet eine auf die Bedürfnisse der jeweiligen Hochschule zugeschnittene Beratung bei der Vorbereitung auf eine Systemakkreditierung an. Diese kann verschiedene Leistungen und Bausteine umfassen, bis hin zur Begleitung des gesamten Aufbau-Prozesses eines Qualitätsmanagementsystems. Zu beachten ist, dass eine darauffolgende Begutachtung des QM-Systems durch die ZEvA ausgeschlossen ist.
Verfahrensablauf
Die folgende Grafik zeigt einen beispielhaften Verfahrensverlauf. Der zeitliche Ablauf kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und kann an die Bedürfnisse der Hochschule und des Verfahrens angepasst werden. Zu beachten: die Bearbeitungszeiten beim Akkreditierungsrat unterliegen nicht dem Einfluss der Agentur und sollten dort erfragt werden.

Qualitätsverbesserung
Die ZEvA bietet Hochschulen verschiedene Möglichkeiten an, im laufenden Verfahren noch Verbesserungen an ihrem Qualitätssicherungssystem und Selbstbericht vorzunehmen. Dadurch können ggf. Auflagen bei der Antragstellung beim Akkreditierungsrat vermieden werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Beschwerden und Einsprüche
Zur Möglichkeit, Beschwerde oder einen Widerspruch gegen eine formale Entscheidung einzulegen, siehe hier.
Systemakkreditierung mit der ZEvA
Wenn Sie ein Angebot erhalten möchten für ein Systemakkreditierungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Leitung Systemakkreditierung.

Ich stehe Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung!
Anja Grube
Leitung Systemakkreditierung und Internationales