Die Qualität von Studiengängen wurde bislang vornehmlich durch die Akkreditierung einzelner Programme sichergestellt. Anhand von Mindestanforderungen kann in diesem Verfahren eine Aussage getroffen werden, die relativ zuverlässig einer Qualitätsgarantie entsprechen soll. Qualität entsteht jedoch nicht primär durch einzelne Akkreditierungen, sondern innerhalb der jeweiligen Institutionen, die neue Studienprogramme hervorbringen. Die hiermit verknüpfte Kernfrage lautet: Ist die Hochschule in der Lage, aufgrund ihrer internen Organisation und Struktur die Qualität der Studiengänge zu gewährleisten, d.h. konzeptionell zu entwickeln, praktisch umzusetzen, den Realisierungsgrad festzustellen und ggf. nachzusteuern? Das Ziel der Systemakkreditierung besteht ebenso wie bei der Programmakkreditierung darin, zu sichern, dass in jedem einzelnen Studiengang die definierten Qualifikationsziele erreicht werden. Auch die Systemakkreditierung hat die Sicherung und Qualitätssteigerung von Studiengängen zum Ziel.
Im Gegensatz zur Programmakkreditierung steht jedoch nunmehr das Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre einer Hochschule auf dem Prüfstand. Die Funktionsfähigkeit eines Qualitätssicherungssystems geht von der Prämisse aus, dass es die zielorientierte Steuerung der betroffenen Prozesse gewährleistet. Am Beginn jedes Qualitätsprozesses stehen die aus dem Leitbild der Bildungseinrichtung abgeleiteten, evaluierbaren Ziele. Jeweils spezifische Maßnahmen sollen die Umsetzung dieser Ziele gewährleisten. Die Evaluation dient der Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen und der Ergebnisse, die im Prozess der Umsetzung dieser Maßnahmen entstehen. Sie liefert Ergebnisse in Form von Daten über den Prozessoutput. Um Veränderungen zu ermöglichen, werden diese Daten/Informationen rückgekoppelt und nutzbar gemacht. Dieser Prozess kontinuierlicher Verbesserung folgt dem Modell eines Qualitätsregelkreises nach der so genannten „PDCA-Methodik“ (Plan – Do – Check -Act). Die „PDCA-Methodik“ geht auf die von dem US-amerikanischen Physiker William Edwards Deming in den 1940er Jahren entwickelte prozessorientierte Sicht auf die Tätigkeiten eines Unternehmens zurück, die später auch Eingang in die diversen Qualitätsnormen und Qualitätsmanagementlehren fand. In der Planungsphase (P) werden in Übereinstimmung mit dem Leitbild die Ziele festgelegt. Es folgen die Durchführungsphase (D), in der die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele umgesetzt werden, die Prüfphase (C), in der die Durchführung und das Ergebnis des Prozesses überprüft und bewertet werden, und schließlich die Verbesserungsphase (A), die gegebenenfalls zu neuen Zielvorgaben und/oder Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessleistung führt.
Der studiengangsbezogene Qualitätsbegriff und Qualitätsmaßstab folgt der oben beschriebenen „PDCA-Methodik“. Im Rahmen der Systemakkreditierung wird untersucht respektive bewertet, „ob und in wie weit die Hochschule hinsichtlich ihrer Akteure, Institutionalisierung, Abläufe, Mess- und Steuerungsmittel imstande ist, den studienprogrammbezogenen Qualitätsregelkreis in dem Sinne erfolgreich zu steuern, dass als Ergebnis systematisch-methodisch, mithin hinreichend zuverlässig erwartbar, qualitativ hinreichende Studienprogramme entwickelt und durchgeführt sowie stetig verbessert werden.“ (vgl. Jürgen Kohler: Systemakkreditierung: Wesentlicher Inhalt, erreichter Stand und Entwicklungsdesiderate, in: Hochschule – Qualität in Studium und Lehre, Handout F 2.6-2, S. 6.).
Das Qualitätssicherungs- respektive Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule wird in der Regel aus mehreren miteinander verknüpften Regelkreisen bestehen. Die Ausgestaltung wird sich hierbei von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Ein effektives Steuerungssystem bedarf klar geregelter Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.