Das Verfahren der Systemakkreditierung ist bei der ZEvA mehrstufig angelegt. Die zentralen Akteure sind in diesem Prozess neben den Gutachtergruppen System und Programm, die Kommission Systemakkreditierung (KSA) und die Ständige Akkreditierungskommission (SAK).
Die Gutachtergruppe System nimmt eine Beurteilung des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule und der Merkmalsstichprobe auf Basis der Antragsunterlagen (Dokumentation), Vor-Ort-Gespräche und ergänzender Dokumente zu ausgewählten Merkmalen vor. Weitere, davon unabhängige Gutachtergruppen Programm nehmen die Beurteilungen der Programmstichproben vor. Die Gutachtergruppe System integriert beide Beurteilungsabschnitte zu einem Gesamtbericht.
Die Kommission Systemakkreditierung (KSA) setzt alle in der Systemakkreditierung tätigen Gutachtergruppen sowie deren jeweilige Vorsitzende auf Vorschlag der Geschäftsstelle der ZEvA ein. Die Bestellung der Gutachter(innen) erfolgt durch den Wissenschaftlichen Leiter der ZEvA. Die KSA stellt weiterhin das Ergebnis einer Vorprüfung zur Systemakkreditierung fest und trifft die Entscheidung über die Zulassung von Antrag stellenden Hochschulen zum Hauptverfahren der Systemakkreditierung. Nach Abschluss des Verfahrens legt die KSA der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA eine Empfehlung zur Akkreditierung vor. Diese stützt sich auf den Bewertungsbericht der Gutachtergruppe System.
Die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) trifft die abschließende Entscheidung über die Akkreditierung des Qualitätssicherungssystems der Hochschule. Sie besteht aus 26 Personen: dem Wissenschaftlichen Leiter als Vorsitzendem, Vertreter(innen) aus verschiedenen Studienbereichen von Universitäten und Fachhochschulen, Vertreter(innen) Berufspraxis und studentischen Vertreter(inne)n.
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Leitfaden_Systemakkreditierung.pdf |