Die Kommission Systemakkreditierung (KSA) ist eine Kommission der ZEvA. Sie arbeitet auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse des Akkreditierungsrats zur Systemakkreditierung in der jeweils gültigen Fassung. Die Kommission setzt die Gutachtergruppen zur Systemakkreditierung einschließlich der Programmstichproben sowie deren jeweilige Vorsitzende auf Vorschlag der Geschäftsstelle der ZEvA ein. Sie stellt das Ergebnis einer Vorprüfung zur Systemakkreditierung fest und trifft eine Entscheidung über die Zulassung von Antrag stellenden Hochschulen zum Hauptverfahren der Systemakkreditierung. Sie legt nach Abschluss eines Verfahrens zur Systemakkreditierung der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA auf der Basis des Bewertungsberichts der Gutachtergruppen eine Empfehlung zur Akkreditierung vor.
Der KSA gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an: je ein(e) Vertreter(in) aus Studentenschaft und Qualitätssicherung sowie je zwei Vertreter(innen) aus Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, Fachhochschulen und Berufspraxis.
Die Mitglieder der KSA verfügen in der Regel über besondere Erfahrungen in der Hochschulorganisation und in der Qualitätssicherung. Sie werden auf Vorschlag des Stiftungsvorstands von der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) der ZEvA gewählt, sind ehrenamtlich tätig und an Weisungen nicht gebunden. Mit beratender Stimme gehören der KSA der/die Geschäftsführer(in) und der/die Wissenschaftliche Leiter(in) an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre.