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Systemakkreditierung

Auf seiner 54. Sitzung am 8. Oktober 2007 hat der Akkreditierungsrat in Berlin "Kriterien für die Systemakkreditierung" und "Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung" beschlossen und damit den Grundstein für die Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland gelegt. Nach der Zustimmung der Kultusministerkonferenz ist das Verfahren der Systemakkreditierung nunmehr neben die weiterhin bestehende Programmakkreditierung getreten. In Zukunft können die Hochschulen wählen, ob sie wie bisher ihre Studiengänge einzeln oder gebündelt akkreditieren lassen (Programmakkreditierung) oder ob sie ihr System interner Qualitätssicherung in Studium und Lehre überprüfen lassen (Systemakkreditierung). Bei erfolgreicher Systemakkreditierung sind alle Studiengänge einer Hochschule akkreditiert. Der Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Die für die Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden.

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. Ziel der Systemakkreditierung ist es demzufolge, den Hochschulen die Möglichkeit zu eröffnen, den Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungssystems zu erbringen.

Die ZEvA begrüßt die Entscheidungen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrats, mit der Einführung der Systemakkreditierung die primäre Verantwortung für die Qualitätssicherung in Lehre und Studium in die Hochschulen zu verlagern und hat daher am 07.11.2007 die Zulassung zur Systemakkreditierung beantragt. Auf der 57. Sitzung des Akkreditierungsrats (31.10.2008) wurde die ZEvA mit ihrem Konzept als Akkreditierungsagentur für die Systemakkreditierung zugelassen.

Um die Systemakkreditierung zu erlangen, weist die Hochschule nach, dass ihre internen Systeme der Hochschulsteuerung und der Qualitätssicherung die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen gewährleisten. Dies setzt auch ein internes Berichtssystem voraus, das die Strukturen und Prozesse bei der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung, ihre Ergebnisse und Wirkungen dokumentiert.
Die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Hochschule wird in der Systemakkreditierung gründlich überprüft: Horizontale Querschnittsuntersuchungen studiengangsbezogener Merkmale („Merkmalsstichprobe") werden durch vertiefte Begutachtungen ausgewählter Studiengänge („Programmstichprobe“) ergänzt.
Die Kriterien und Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung entsprechen den aktuellen europäischen Standards für Qualitätssicherung in Studium und Lehre und sichern damit die internationale Akzeptanz des neuen Verfahrens.

Den Leitfaden und die Antragsvorlage finden Sie hier.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner in der ZEvA für die Systemakkreditierung stehen Ihnen zur Verfügung:

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Dr. Frank Wullkopf

Referatsleitung Systemakkreditierung
Telefon:
0511 / 54355 - 710
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Manuel Pietzonka

Referent im Referat Systemakkreditierung, Betreuer der Bologna-Evaluation
Telefon:
0511 / 54355 - 717