1. Problemstellung
Der 1999 in Gang gesetzte Bologna-Prozess führte in Deutschland zu der bislang umfassendsten Reform des Hochschulsystems. Die gestuften Studiengänge und die externe Qualitätssicherung durch Akkreditierung wurden auf der Grundlage Ländergemeinsamer Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz gestaltet. Die Akkreditierungsverfahren der letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass es neben vielen guten und gelungenen Reformenansätzen auch Umsetzungsschwierigkeiten gegeben hat. Korrekturbedarf in der Studienstrukturreform ist deshalb unbestritten. Allerdings kann erst eine systematische Evaluation der Umsetzungsprobleme und ihrer Ursachen sowie die Erhebung und Analyse der Sichtweisen aller wichtigen Akteure zu einer vertieften Einsicht über die Erfolgsbedingungen einer Nachjustierung führen. Die ZEvA führt seit dem Sommer 2009 eine empirische Erhebung durch, deren Ergebnisse nicht nur den Hochschulen als Information und Handlungsempfehlung für hochschulinterne Korrekturmaßnahmen dienen sollen, sondern auch Anregungen zur Verbesserung des Akkreditierungssystems liefern könnten.
2. Untersuchungsdesign
Die Komplexität der Studienstrukturreform erfordert eine Methodentriangulation, die die Sichtweise aller Stakeholder erfassen kann. Der erste Teil der empirischen Erhebung, die Dokumentenanalyse, hat zum Ziel, die Probleme bei der Umsetzung der Studienstrukturreform auf der Basis der getroffenen Akkreditierungsentscheidungen zu identifizieren und zu typisieren. Bei der Umsetzung der Studienstrukturreform haben sich die Hochschulen an den Kriterien des Deutschen Akkreditierungsrats orientiert, die sich wiederum weitgehend aus dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse und den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusminister ableiten. Im Akkreditierungsverfahren prüfen die Agenturen, ob die Studiengänge diesen Kriterien entsprechen. Es werden Auflagen ausgesprochen, wenn Mängel vorliegen. Im Rahmen der Dokumentenanalyse sind 93,2 % aller Akkreditierungs- u. Reakkreditierungsverfahren (1.286 von 1.380 Verfahren), die in Niedersachsen zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.12.2009 durchgeführt wurden, ausgewertet und mit einer Kontrollgruppe verglichen worden, die die Hochschulen außerhalb Niedersachsens repräsentiert (649 Akkreditierungsverfahren). Die mit den Akkreditierungsentscheidungen verbundenen Auflagen wurden als Hinweise auf Umsetzungsschwierigkeiten interpretiert. Die Dokumentenanalyse wurde mit einem eigens hierfür entwickelten Kodierkonzept durchgeführt, welches die in den Auflagen angesprochenen Mängel gemäß den Kriterien des Akkreditierungsrats erfasst. Das Kodierkonzept wurde zunächst deduktiv aus den Vorgaben entwickelt und unter Berücksichtigung der empirischen Daten erweitert. Alle theoretisch möglichen Beanstandungen wurden in das Kodierkonzept übernommen und so trennscharf wie möglich den Kriterien des Akkreditierungsrats zugeordnet.
Unter Berücksichtigung der identifizierten Problembereiche wurde eine vorläufige Typologie von Gründen für Umsetzungsschwierigkeiten konzipiert, die Grundlage für die Befragungen im zweiten Teil der Evaluation ist. Es wird vermutet, dass das Zusammenwirken verschiedener Ursachen die Mängel der Umsetzung bedingen. Unterschiedliche Formen der Befragung wurden gewählt, um die Thematik in der notwendigen Tiefe und Breite erfassen zu können: Vizepräsident(inn)en für Studium und Lehre und studentische Fachschaftsvertreter(innen) werden mit Hilfe von leitfadengestützten Interviews befragt. Studiengangsverantwortliche, Studiendekane und Qualitäts- und Bolognabeauftragte werden über Online-Befragungen mit dem System EvaSys beteiligt. Hauptziel der Befragung ist es, die Sicht der Hochschulvertreter(innen) und Studierenden auf die Probleme bei der Umsetzung der Studienstrukturreform zu erfassen. Diese Perspektive ist komplementär zur Diagnose- und Interpretationsleistung der Agenturen, die sich aus der Dokumentenanalyse ergibt. Es ist zu erwarten, dass sich die Sicht der Agenturen und der an den Verfahren beteiligten Gutachter(innen) von derjenigen der Hochschulen unterscheidet. Gründe dafür sind möglicherweise in der unterschiedlichen Informations- und Interessenlage begründet. Ein weiteres zentrales Ziel der Untersuchung bildet die Suche nach den Ursachen der Umsetzungsprobleme, die auf zwei Ebenen vermutet werden: Auf der Ebene des Akkreditierungssystems und auf der Ebene der hochschulinternen Steuerung und Qualitätssicherung. Im Rahmen der Befragung werden die Hochschulvertreter(innen) zudem nach konkreten Vorschlägen für eine Nachjustierung der Studienstrukturreform befragt.
Das Evaluationsprojekt wird in der ZEvA-Geschäftsstelle hauptverantwortlich von Herrn Manuel Pietzonka betreut (E-Mail: pietzonka@zeva.org; Telefon: 0511 / 54 355 - 715).