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Evaluation der Studienstrukturreform im Rahmen des Bologna-Prozesses an ausgewählten Hochschulen

Hintergrund 

Der 1999 in Gang gesetzte Bologna-Prozess führte in Deutschland zu der bislang umfassendsten Reform des Hochschulsystems. Zeitgleich mit der Anvisierung eines europäischen Hochschulraums wurden zusätzliche Ziele verfolgt, die zu einer Beseitigung der an deutschen Hochschulen immer offensichtlicher werdenden Probleme führen sollte: der Unterfinanzierung angesichts steigender Studierendenzahlen, der zu wenig auf Berufsbefähigung ausgerichteten Studiengänge, den hohen Abbrecherquoten und im internationalen Vergleich zu langen Studienzeiten. 

Die gestuften Studiengänge und die Akkreditierung wurden unter Beachtung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz gestaltet. Nach den umfangreichen Erfahrungen der letzten zehn Jahre in der Akkreditierung werden neben vielen guten und gelungenen Reformenansätzen auch Umsetzungsschwierigkeiten der Studienstrukturreform offensichtlich, die problematischen Vorgaben und ineffizienten hochschulinternen Steuerungsmechanismen geschuldet sind. Der Korrekturbedarf der Studienstrukturreform ist unbestritten; allerdings kann erst eine systematische Evaluation der Umsetzungsprobleme und -ursachen sowie die Erhebung und Analyse aller Sichtweisen zu einer vertieften Einsicht über die Erfolgsbedingungen einer Nachjustierung führen. 

Die ZEvA führt seit Sommer 2009 eine detaillierte empirische Erhebung durch, deren Ergebnisse nicht nur den Hochschulen als Information und Handlungsempfehlung für hochschulinternen Korrekturbedarf dienen, sondern auch die kontinuierliche Verbesserung des Akkreditierungssystems auf eine verlässliche Datenbasis stellen sollen. Hintergrund für diese Untersuchung sind die Probleme bei der Umsetzung der Studienstrukturreform im Rahmen des Bologna-Prozesses, die sich zum einen in den Studierendenprotesten der letzten Monate artikuliert haben, zum anderen aber auch in den Akkreditierungsverfahren der ZEvA deutlich wurden. Mit dieser Untersuchung werden zugleich die Vorgaben der „European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education“ erfüllt, die verlangen, dass die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung periodisch evaluiert werden. Die Evaluation berücksichtigt die Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren und die Sichtweisen der Vertreter(innen) der Hochschul- und/oder Fakultätsleitungen, der Studiengangsverantwortlichen und der Fachschaften.
 

Methodik

Die Komplexität der Studienstrukturreform erfordert eine Methodentriangulation, die die Sichtweise aller Stakeholder erfassen kann. Der erste Teil der empirischen Erhebung (Dokumentenanalyse) hat zunächst zum Ziel, die Probleme bei der Umsetzung der Studienstrukturreform zu identifizieren und zu typisieren. Zu diesem Zweck wurden über 95% aller Akkreditierungsverfahren (ca. 1.300), die in Niedersachsen zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.12.2009 durchgeführt wurden, ausgewertet. Die Dokumentenanalyse wird momentan mit Hochschulen außerhalb von Niedersachsen ergänzt. Aus den mit den Akkreditierungsentscheidungen verbundenen Auflagen konnte die ZEvA über 3500 Beanstandungen und Qualitätsmängel ableiten, die als Hinweise auf Umsetzungsschwierigkeiten interpretiert werden können. Die Dokumentenanalyse wurde mit einem eigens hierfür entwickelten Kodierkonzept durchgeführt, welches die in den Auflagen angesprochenen Qualitätsmängel nach den Kriterien des Akkreditierungsrats erfasst . 

Die Dokumentenanalyse hat den Zweck, die Umsetzungsprobleme, die die Agenturen aus ihrer langjährigen Erfahrung mit Akkreditierungsverfahren kennen, systematisch zu erfassen. Dabei spielt zunächst die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Umsetzungsschwierigkeiten eine Rolle, aber auch seltener vorkommende Probleme können auf Fehler im Verfahren der Akkreditierung oder in der Implementierung der neuen Studienstruktur hinweisen. Unter Berücksichtigung der identifizierten Problembereiche wurde eine Typologie von Gründen für die Abweichungen konzipiert, die Grundlage für die Befragung im zweiten empirischen Teil der Evaluation sein soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass viele unzureichende Umsetzungen mehrdimensional durch verschiedene Mechanismen verursacht sein können. 

Je nachdem, um welche Art von Problemen und möglichen Ursachenkonstellationen es geht, werden unterschiedliche Formen der Befragung gewählt: Vertreter(inne)n der Hochschul- und/oder Fakultätsleitungen und der Fachschaften werden mit Hilfe von leitfragengestützten Interviews befragt, Studiengangsverantwortliche mit Hilfe zugesandter standardisierter Fragebögen. Die Befragung verfolgt mehrere Ziele: Zunächst ist von zentraler Bedeutung, die hochschulinterne Sicht auf die Umsetzungsprobleme in der Studienstrukturreform zu erheben. Denn die Dokumentenanalyse reflektiert zunächst nur die Diagnose- und Interpretationsleistung der Agenturen, deren Sicht auf die Problematiken infolge der Auswahl von Indikatoren, der spezifisch organisierten Akkreditierungsverfahren und Gutachterauswahl von der Sicht der Hochschulen abweichen kann. Ein weiteres zentrales Ziel der Untersuchung bildet die Ursachenidentifikation. Bei der Befragung werden daher zwei Ebenen unterschieden, nämlich die Ebene der problematischen Mechanismen, die systemverschuldet sind, und die Ebene der Problemverursachung, die auf hochschulinterne Umsetzungsprozesse zurückzuführen ist. Im letzten Teil der Befragung wird der Revisionsimpuls der Hochschulen genutzt, indem nach konkreten Lösungsvorschlägen bzw. Erfolgsbedingungen einer Nachjustierung der Studienstrukturreform gefragt wird.

Das Evaluationsprojekt wird in der ZEvA-Geschäftsstelle hauptverantwortlich von Herrn Manuel Pietzonka betreut (E-Mail: pietzonka@zeva.org; Telefon: 0511 / 762-8276). 

Ihre Ansprechpartner

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Manuel Pietzonka

Referent im Referat Systemakkreditierung, Betreuer der Bologna-Evaluation
Telefon:
0511 / 54355 - 717
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Dr. Torsten Futterer

Referatsleitung Evaluation
Telefon:
0511 / 54355 - 705